Den Stachel ausfahren

Objekt des Monats September 2022

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Die römische Armee setzte eine breite Palette an gefährlichen Distanzwaffen ein – davon konnte sich das Publikum am Tag des offenen Denkmals bei den Schießvorführungen der Legio III Italica Pia Fidelis selbst einen Eindruck machen.

Beispielhaft lassen sich hier Spezialeinheiten wie syrische Bogenschützen oder Steinschleuderer von den Balearen nennen, aber auch das pilum, die gefürchtete, zur Grundausrüstung römischer Legionäre zählende Wurflanze. Darüber hinaus konnte das Imperium Romanum aber auch buchstäblich andere Geschütze auffahren, wie unser Objekt des Monats im September veranschaulicht: der originalgetreue Nachbau eines römischen scorpio, den ihr in unserer aktuellen Sonderausstellung »Im Dienste Roms« selbst unter die Lupe nehmen könnt.

Im Prinzip funktionierten »Skorpione« ähnlich wie eine Armbrust: Durch das Drehen einer Kurbel und mithilfe einer Rückhaltevorrichtung wurde eine elastische Sehne, die an zwei Schwungarmen befestigt ist, möglichst straff gespannt. Betätigte man schließlich eine Abzugsvorrichtung, schnellte die Sehne vor und ihre Kraft schleudert das in eine Führungsschiene eingelegte Geschoß bis zu maximal 350 Meter weit.

Als Form der leichteren Artillerie dienten die »Skorpione« vornehmlich der Verteidigung, etwa von Lagern und Mauerwällen. Sie konnten im Bedarfsfall aber offenbar auch zur Abwehr feindlicher Angriffe auf ein marschierendes Heer schnell in Stellung gebracht werden. Vermutlich seit Kaiser Augustus führte jede Zenturie – eine Einheit von 80 Mann – einen »Skorpion« mit sich.

Mit den »Skorpionen« ließen sich Pfeilbolzen mit hoher Präzision in relativ kurzen Intervallen abfeuern. Ihrer Durchschlagskraft hatten weder Rüstungen noch Schilde viel entgegenzusetzen. Wie das namensgleiche Spinnentier sich mit seinem Stachel verteidigt oder Beute erlegt, konnte auch das Geschütz gemäß antiker Beobachtung gezielte und bisweilen tödliche Stiche austeilen.

Markus Strathaus

Literatur

M. Junkelmann, Die Legionen des Augustus, 15. Auflage (München 2015) 287–292