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kelten römer museum manching  |  E-Mail: info@museum-manching.de  |  Online: http://www.museum-manching.de

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

 

wir begrüßen Sie herzlich im kelten römer museum manching und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Vor Ihrem Besuch möchten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse mit der Hausordnung vertraut machen.

 

  1. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Museumsanlage erkennen sie die Regeln an.
  2. Wir legen großen Wert auf eine angenehme und respektvolle Atmosphäre – für unsere Gäste, aber auch für das Museumspersonal. Daher bitten wir Sie sich so zu verhalten, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört fühlen oder Museumsobjekte der Gefahr einer Beschädigung und Verschmutzung ausgesetzt werden.
  3. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn im Rahmen von museumspädagogischen Vermittlungsangeboten des kelten römer museums, insbesondere mit Kindern, zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen auftreten sollten. Unsere jüngsten Besucher verdienen unser besonderes Engagement, um Ihnen die Freude an der Archäologie zu vermitteln.
  4. Führungen und Besucherprogramme dürfen ausschließlich von Archäologen des kelten römer museum manching durchgeführt werden. Eine Genehmigung für externe Führungen ist vorab bei der Museumsleitung einzuholen.
  5. Das Betreten der Ausstellungsräume mit spitzen und scharfen sowie sperrigen Gegenständen aller Art – z. B. Messer, Regenschirme, Rücksäcke und Taschen, die größer als DIN A5 (etwa 15 x 21cm) sind, und nasse Oberbekleidung – ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für die Aufbewahrung stehen eine Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Für Schulklassen und große Gruppen stehen Garderobenschränke bereit.
  6. Ermäßigungen des Eintritts sind durch den Zweckverband kelten römer museum manching festgelegt. Ausnahmen kann nur die Museumsleitung genehmigen. Mitgliedern der Presse wird freier Eintritt nur nach vorheriger Anmeldung bei der Museumsleitung gewährt, Lehrern ohne Schulklassen nach Vorlage eines Schreibens der Schulleitung, das die Bearbeitung eines museumsrelevanten Themas bestätigt.
  7. In der Dauerausstellung ist jedwede Bild- oder Tonaufnahme nur für private Zwecke und ohne Blitz, Stativ oder Haltestangen für Smartphones erlaubt. Aufnahmen mit Blitz und Stativ oder für gewerbliche Zwecke oder die Überlassung der Aufnahmen an Dritte sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Museumsleitung erlaubt.                                    Ausnahmen können bei Sonderausstellungen gelten, in denen ggf. generell nicht fotografiert werden darf.      Film- oder Videoaufnahmen und Tonaufnahmen von Führungen oder anderen Pädagogikprogrammen sind nicht gestattet.
  8. Speisen und Getränke können im Foyer des Museums und auf der Terrasse bzw. in den Außenanlagen eingenommen, aber nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Im Foyer und, je nach Witterung, auf der Terrasse stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung.
  9. Das Rauchen ist im gesamten Museumsgebäude untersagt.
  10. Das Telefonieren ist nur im Foyer und außerhalb des Museumsgebäudes gestattet.
  11. Das Mitführen von Tieren im Museumsgebäude ist nicht erlaubt, mit Ausnahme von ausgewiesenen Assistenztieren wie Blindenhunden. Tiere sind in den Außenanlagen an der Leine zu führen und Kot vom Halter unverzüglich zu entfernen.
  12. Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten verursachte Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht bleibt zu jeder Zeit bei den erwachsenen Begleitpersonen (Eltern, Lehrer, Erzieher, etc.).
  13. Das Befahren des Museumssteges und der Terrasse mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards u. ä. oder Ballspiele sind nicht gestattet und geschehen auf eigene Gefahr.
  14. Die Außenanlagen des Museums laden zu einem kleinen Spaziergang und die Bänke zu einer Pause nach dem Museumsbesuch ein. Für die Entsorgung des dabei anfallenden Mülls stehen Abfallbehälter bereit.
  15. Die Außenanlagen gehören zum Museumskonzept. Daher gilt der Schutz vor Beschädigung auch für das Gelände um das Museum. Das Erklimmen der keltischen Nachbauten, das Verschmutzen, Beschädigen oder Entfernen von Bestandteilen der Außenanlagen ist untersagt, ebenso wie das Befahren des Geländes mit Autos, Motorädern o.ä.
  16. Private Feiern, Partys oder Grillen auf dem Museumsgelände sind untersagt.

 

Die Museumsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kelten römer museums, das Hausrecht aus. Deren Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher und dem Schutz der im Museum verwahrten Kulturgüter, sowie dem reibungslosen Museumsbetrieb.

 

Die Hausordnung liegt an der Kasse zur Einsicht bereit und kann auf der Homepage des Museums abgerufen werden.

 

Manching, 20. Juni 2022

gez. die Museumsleitung

 

 

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