Hausordnung

 

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Sie herzlich im kelten römer museum manching und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Vor Ihrem Besuch möchten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse mit der Hausordnung vertraut machen.

 

  1. Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie die folgenden Regeln an.
     
  2. Wir legen großen Wert auf eine angenehme und respektvolle Atmosphäre – für unsere Gäste, aber auch für das Museumspersonal. Daher bitten wir Sie darum, sich so zu verhalten, dass sich andere Personen nicht belästigt bzw. gestört fühlen und Museumsobjekte keiner Gefahr einer Entwendung, Beschädigung oder Verschmutzung ausgesetzt werden.
     
  3. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn im Rahmen von museumspädagogischen Angeboten des kelten römer museums – insbesondere mit Kindern und Jugendlichen – zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen auftreten sollten. Unsere jüngsten Gäste verdienen unser besonderes Engagement, um ihnen die Freude an Archäologie und Geschichte zu vermitteln.
     
  4. Führungen, Werkstattprogramme u.Ä. dürfen ausschließlich vom wissenschaftlich-pädagogischen Personal des kelten römer museums durchgeführt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für externe Führungen ist vorab bei der Museumsleitung einzuholen.
     
  5. Ermäßigungen des Eintritts sind durch den Zweckverband kelten römer museum manching festgelegt. Ausnahmen kann nur die Museumsleitung genehmigen. Mitgliedern der Presse wird freier Eintritt nur nach vorheriger Akkreditierung bei der Museumsleitung gewährt. Zur Gewährung freien Eintritts für Lehrkräfte ohne Schulklassen ist die Vorlage eines Schreibens der Schulleitung erforderlich, das die Bearbeitung eines museumsrelevanten Themas bestätigt.
     
  6. Das Betreten der Ausstellungsräume mit nasser Oberbekleidung und/oder sperrigen Gegenständen aller Art – z.B. mit Regenschirmen sowie Taschen und Rucksäcken größer als DIN A5 (etwa 15 x 20 cm) – ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ausnahmen können nur für dringend benötigte medizinische Ausrüstung gewährt werden. Für die Aufbewahrung aller anderer Gegenstände stehen im Erdgeschoss eine Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Kindergartengruppen, Schulklassen und andere große Gruppen können nach Rücksprache abschließbare Garderobenschränke im Foyer nutzen.
     
  7. Das Mitführen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen jedweder Art ist auf dem gesamten Museumsgelände untersagt. Ausnahmen gelten für Nachbildungen historischer Waffen, die allein vom Museumspersonal oder von beauftragten Personen mitgeführt werden dürfen.
     
  8. In der Dauerausstellung sind jedwede Bild- oder Tonaufnahmen lediglich für private Zwecke und nur ohne Blitz, Stativ oder Haltestangen erlaubt. Aufnahmen mit Blitz und Stativ oder die Verwendung für gewerbliche Zwecke bzw. für Veröffentlichungen sowie die Überlassung von Aufnahmen an Dritte sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Museumsleitung und/oder die Archäologische Staatssammlung gestattet. Ausnahmen können bei Sonderausstellungen gelten, in denen ggf. generell nicht fotografiert werden darf. Bild- und Tonaufnahmen von Führungen und anderen pädagogischen Programmen sind ohne vorherige Zustimmung der Museumsleitung sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren Erziehungsbeauftragten generell nicht erlaubt.
     
  9. Speisen und Getränke dürfen im Foyer des Museums und auf der Terrasse bzw. in den Außenanlagen verzehrt, aber nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
     
  10. Das Rauchen ist im gesamten Museumsgebäude untersagt. Der Zutritt ins Museum ist deutlich alkoholisierten oder unter anderen Drogen stehenden Personen nicht gestattet.
     
  11. Das Telefonieren ist nur im Foyer, im Erdgeschoss und außerhalb des Museumsgebäudes gestattet, nicht jedoch in den Ausstellungsräumen.
     
  12. Das Mitführen von Tieren im Museumsgebäude ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für ausgewiesene Assistenztiere wie Blindenhunde.
     
  13. Gäste haften für alle durch ihr Verhalten willentlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht verbleibt zu jeder Zeit bei den erwachsenen Begleitpersonen (Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.).
     
  14. Das Befahren des Museumssteges und der Terrasse mit Fahrrädern, E-Scootern, Inline-Skates, Skateboards u.Ä. sowie Ballspiele sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigene Gefahr.
     
  15. Die Außenanlagen des Museums laden zu einem Spaziergang und die Bänke zu einer Pause vor/nach dem Museumsbesuch ein. Für die Entsorgung des dabei anfallenden Mülls sind die bereitstehenden Abfallbehälter zu nutzen.
     
  16. Die Außenanlagen gehören zum Museumskonzept. Daher gelten die unter 2) genannten Bestimmungen auch für das Gelände um das Museum. Untersagt sind insbesondere die Entwendung, Beschädigung und Verschmutzung von Bestandteilen der Außenanlagen sowie das Erklimmen der historischen Nachbauten. Ebenfalls nicht gestattet ist das Befahren des Geländes mit Autos, Motorrädern, Motorrollern o.Ä. sowie das Fliegen mit Drohnen und anderen Fluggeräten.
     
  17. Tiere sind in den Außenanlagen an der Leine zu führen. Kot ist von der Halterin bzw. dem Halter unverzüglich zu entfernen.
     
  18. Private Feiern, Partys, Grillen und offene Feuer sind auf dem Museumsgelände untersagt. Es besteht ein generelles Verbot zur Zündung von Feuerwerk jedweder Art.
     
  19. Es ist auf dem gesamten Museumsgelände untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen anzutasten (Artikel 1 Grundgesetz). Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung zu unterlassen, ebenso Äußerungen, die einem verfassungsfeindlichen und/oder menschenverachtenden Weltbild zuzuordnen sind. Auch das Tragen von diskriminierenden und/oder verfassungsfeindlichen Kleidungsstücken, Kennzeichen und Symbolen ist auf dem gesamten Museumsgelände untersagt.
     
  20. Die Museumsleitung übt – vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kelten römer museums – das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist daher Folge zu leisten. Sie dienen dem reibungslosen Museumsbetrieb, der Sicherheit der Gäste und des Museumspersonals sowie dem Schutz der im Museum verwahrten Kulturgüter. Bei groben bzw. wiederholten Verstößen gegen Anweisungen des Personals und/oder gegen die Hausordnung können sofortige Hausverbote ausgesprochen werden. Bei derartigen Verweisen aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
     
  21. Die Hausordnung liegt an der Museumskasse zur Einsicht bereit und kann hier als PDF heruntergeladen werden.

 

Manching, 29. August 2023

gez. die Museumsleitung